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Einkaufsbedigungen der monolith GmbH, Essen
Fassung vom 01.11.2008
Anwendbar nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB
Allgemeines
Diese Einkaufsbedingungen gelten bis auf Widerruf durch uns für jeden, auch zukünftigen Auftrag. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Personenbezogene Daten werden zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs per EDV verarbeitet und gespeichert. Im Sinne §§ 26.1, 341 und 434 BDSG wird der Kunde hiermit in Kenntnis gesetzt. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Preise
Aufgrund der unübersichtlichen Lage auf dem Beschaffungsmarkt behalten wir uns vor, bei unerwarteten Preiserhöhungen im Zulieferer-Bereich, die obigen Preise anzupassen. Aus diesem Grund verstehen sich Angebote von monolith als freibleibend. In solch einem Fall erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis.
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragsnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragsnehmers gelten frei Haus. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten ein.
Zahlung
Der Auftragnehmer hat die Wahl zwischen der Bezahlung in Form von Nachnahme, per Vorkasse oder auf Rechnung. Die Nachnahmegebühr beträgt 6,- Euro.
Bei Bestellungen über unseren Internetshop können Sie auch gern mit Kreditkarte bezahlen.
monolith behält sich vor, in bestimmten Fällen (negative Bonitätsprüfung) Waren nur gegen Vorkasse zu versenden. Durch Angabe der Bankdaten auf dem Auftrag, genehmigt der Auftragnehmer monolith eine Abbuchungsgenehmigung.
Im Falle dessen, dass sich bei der Prüfung Ihrer Bonität durch ein Unternehmen für Wirtschaftsauskünftige herausstellt, dass Ihr Bonitätsindex über 300 liegt oder wir durch unseren Versicherungspartner Bertelsmann Finance Service keine Versicherungsdeckung für Ihren Auftrag erhalten, verpflichten Sie sich zur Zahlung per Bar-Nachnahme, bei Lagerware zzgl. der Nachnahmegebühr, oder per Vorkasse. Die Zahlungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3 nicht nachgekommen ist.
Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragsnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten oder nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Bankeinzug leisten. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden zusätzlich zur Hauptforderung Zinsen in Höhe von 8% jährlich über dem Basiszinssatz (LRG-Satz) der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit uns kein höherer Zinsschaden entstanden ist.
Ein ganz oder teilweiser Zahlungsverzug des Käufers entbindet die monolith von der Verpflichtung weiterer Lieferungen, auch wenn hierfür bereits eine Auftragsbestätigung schriftlich erteilt wurde. Für etwaige hieraus resultierende Schäden bzw. Schadenersatzansprüche des Käufers oder Dritter haftet die monolith nicht bzw. tritt in diesem Fall dafür nicht ein.
Lieferung
Angebote der monolith sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung der monolith-direct, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande. Inhalt und Umfang von der monolith geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung der monolith. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber auf dessen Risiko mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschaden kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverzug nicht auf einer von der monolith zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts, begrenzt.
Konstruktions- oder Qualitätsänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen der monolith auf den Kunden über. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).
Gewährleistung, Haftung und Beanstandungen
Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 2 Jahre.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigen Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen.
Widerruf
Bei monolith können gelieferte Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag/Kreditkaufvertrag wird nach Erhalt der Ware durch Ihre Billigung bindend, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), oder - wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV und auch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: monolith.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Maschinen und Geräte werden grundsätzlich von unserem Speditionspartner bei Ihnen abgeholt und dürfen nicht auf eigene Veranlassung zurückgeschickt werden.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang.
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.
Eigentumsvorbehalte
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Auftraggeber die von uns gelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstanden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
Reparaturen, Rücknahme
Wünscht der Käufer vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages, so hat er dies ausdrücklich abzugeben. Er hat die Kosten hierfür zu tragen, sofern die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Außer bei den im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht liegenden Beanstandungen dürfen Waren nur mit unserer vorherigen Zustimmung, unter Angabe von Rechnungsnummer und –datum sowie frachtfrei zurückgesandt werden. Bei der Bemessung der Gutschrift wird ein angemessener zustandsabhängiger Abschlag vorgenommen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Für Kaufleute ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht (Amtsgericht Essen) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Käufer und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht. Gelingt dies nicht, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.
Abtretung
Der Auftragnehmer behält sich vor, Forderungen aus dem Vertrag im Rahmen eines Factoringvertrages an die BFS finance GmbH in Verl abzutreten. Der Auftragnehmer wird die Abtretung dem Auftraggeber mit Rechnungsausstellung anzeigen. Zahlungen auf diese Forderungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die BFS finance GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl, auf das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto der BFS finance GmbH geleistet werden.
Datenschutz-Hinweise
Wir wissen, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Informationen wichtig ist. Deshalb schätzen wir Ihr Vertrauen, dass wir gewissenhaft mit diesen Informationen umgehen. Wir verarbeiten und nutzen die im Rahmen des Bestellvorgangs erhobenen personenbezogenen Daten zur Vertragsdurchführung und geben sie zu diesem Zweck an Speditionen oder unser Call Center weiter.
Bei eventuellen Bonitätsprüfungen rufen wir Daten zum Vertragspartner von Auskunfteien wie Creditreform oder SCHUFA ab. Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung Negativdaten entstehen, die verlässliche Rückschlüsse auf eine Zahlungsunfähigkeit oder nicht vorhandene Zahlungswilligkeit eines Kunden zulassen, werden diese Daten den Auskunfteien zusammen mit Name und Anschrift übermittelt. Die Auskunfteien stellen diese Daten weiteren Unternehmen zur Bonitätsprüfung zur Verfügung, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten nachweisen können.
Monolith GmbH ©2008
